Wettbewerbsrecht ist im weitesten Sinne Werberecht. Reguliert wird dabei die Art und Weise der Werbung im Sinne einer einzelnen Maßnahme. Dies erfolgt unabhängig vom verwendeten Medium und losgelöst vom angesprochenen Publikum. So kann schon ein einzelnes Schreiben an einen Kunden Werbung im Rechtssinne sein.
Wettbewerbswidriges Verhalten eines Mitbewerbers muss nicht hingenommen werden. In der Regel wird hiergegen mittels einer Abmahnung nebst Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vorgegangen. Der berechtigt Abgemahnte ist dem Wettbewerber zum Schadenersatz verpflichtet, der in aller Regel zunächst in der Erstattung der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme besteht. Diese Kosten sind oft nicht unerheblich und können schnell den mittleren vierstelligen Bereich erreichen. Gibt der „Verletzer“ keine inhaltlich ausreichende Unterlassungserklärung ab, kann der Wettbewerber gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, was zusätzliche Kosten auslöst.
Wir übernehmen Ihre Vertretung, wenn Sie von einem Wettbewerber abgemahnt werden und prüfen, ob erteilte Abmahnungen berechtigt sind oder nicht. Besser ist es jedoch, bereits bei der Planung von Marketingmaßnahmen das Ganze einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen um Abmahnungen zu vermeiden. Gleichermaßen unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wenn sich ein Mitbewerber wettbewerbswidrig verhält.