Das Mietrecht für Gewerberäume unterscheidet sich wesentlich vom Wohnraummietrecht.

Hintergrund dieser Unterscheidung ist ein dynamisches Wirtschaftsleben und dass sich bei den Vertragspartnern Parteien auf Augenhöhe und mit rechtlicher Erfahrung begegnen sollen.

Vor diesem Hintergrund ist eine frühzeitige Beratung und Bewertung der rechtlichen Risiken eines gewerblichen Mietvertrags unerlässlich. Dies ist vor allem im Hinblick auf mehrjährige Vertragsbindungen, Haftungsrisiken oder aber auch Konkurrenzschutzklauseln zu sehen.

Alt-Kemmler-Kowalski Rechtsanwälte berät Vermieter und Mieter von gewerblichen Immobilien. Wir beraten Sie von der Vertragsanbahnung (Letter of Intent, Mietvorvertrag etc.) über konkrete Vertragsverhandlungen bis hin zum Abschluss Ihres Gewerbemietvertrages, Pachtvertrages oder beim Abschluss von Nachträgen hierzu.

Wir entwickeln und prüfen objektspezifische Gewerbemietverträge für Gewerbeflächen mit dem Ziel, Konfliktpotential zwischen Vermieter und Mieter zu vermeiden, die Position unseres Mandanten in einem Vertragsverhältnis zu stärken und die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten in einem Vertrag optimal abzubilden. Für uns ist es wichtig, dass eine von uns erstellte individuell auf Ihr Vorhaben angepasste Lösung für Sie als eine langjährige Basis dient.

Unsere Schwerpunkte in diesem Bereich sind die Gestaltung und Optimierung von Mietverträgen, Pachtverträgen und Zusatzvereinbarungen.

Wir unterstützen Sie bei einer interessengerechten Durchführung des Mietverhältnisses, insbesondere bei

  • Ihren Rechten und Pflichten
  • Mängeln des Mietobjekts
  • Fragen zur Instandhaltung und Instandsetzung des Objekts
  • Fragen zum Sortimentsschutz und zum Konkurrenzschutz
  • Werbegemeinschaften
  • Veränderungen der Interessenlage während des laufenden Mietverhältnisses
  • Vertretung gegenüber dem Vertragspartner, anderen Mietern, vor Behörden und bei Gericht