Wir vertreten und beraten Sie in allen Fragen des Erbrechts.
Das Erbrecht regelt hauptsächlich, welcher Person ein Vermögen im Todesfalle zufallen soll und wer für Nachlassverbindlichkeiten zu haften hat.

Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen unsere Beratung und Vertretung an.
Heutzutage ist es immer wichtiger, Vorkehrungen im Hinblick auf seinen Nachlass zu treffen. Diese Vorkehrungen können durch Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags geregelt werden.
Das Thema der Unternehmensnachfolge ist in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht sorgfältig und rechtzeitig zu beleuchten. 

Auch die Beratung zu Patientenverfügungen, Betreuungs- oder Vorsorgevollmachten stellen Leistungen unserer Kanzlei dar. 

Weitere von uns im Erbrecht zu bearbeitenden Themenfelder stellen unter anderen das Pflichtteilsrecht, die Vertretung in Erbauseinandersetzungen, Fragen zur Enterbung oder die Erstellung von Erbverträgen dar.