Beim Verkauf oder Erwerb einer Immobilie, sei es eine Gewerbeimmobilie, ein privates Wohnhaus, ein unbebautes Grundstück oder ein fremdvermietetes Objekt, stellen sich vielfältige rechtliche Fragen. Gerade beim Erwerb oder bei der Veräußerung einer Immobilie ist es besonders wichtig, von Anfang an Sicherheit auch in rechtlicher Hinsicht zu haben.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Immobilien- und Grundstücksrecht. Rechtsanwalt Alt hat in der Vergangenheit zahlreiche größere Immobilientransaktionen u.a. in Frankfurt, Berlin, Heidelberg, Nürnberg und Fulda erfolgreich betreut und ist laufend mit unterschiedlichsten Angelegenheiten des Grundstücksrechts befasst.

Wir beraten und unterstützen Sie kompetent und umfassend bei dem Erwerb oder bei der Veräußerung einer Immobilie und begleiten Sie von den ersten Vertragsverhandlungen bis hin zum notariellen Beurkundungstermin. Wir erstellen Ihnen den Kaufvertrag unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Interessen. Gleichermaßen prüfen wir den Vertrag der Ihnen von der Gegenseite vorgelegt wird. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um ein kleines Gartengrundstück oder ein aus mehreren Einheiten bestehendes Gewerbeobjekt handelt. Wir unterstützen Sie umfassend bei allen Rechtsfragen rund um das Grundstück. Rechtsanwalt Alt steht Ihnen hier als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.