Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen können sie sich als Geschädigter sofort und ohne Zögern an einen  Rechtsanwalt wenden, die Anwaltskosten sind dabei Teil  des Schadenersatzanspruches und von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu übernehmen.

Unfallgegnerische Versicherungen versuchen frühzeitig den Geschädigten zu erreichen und ihn davon abzuhalten, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Der Grund liegt auf der Hand: Der Geschädigte soll möglichst nicht erfahren, was ihm alles zusteht. Dabei wird der Eindruck vermittelt, die Versicherung arbeite auch im Interesse des Geschädigten an einer schnellen und vollständigen Unfallregulierung. In Wirklichkeit geht es aber nur darum, den Schaden für die Versicherung so gering wie möglich zu halten. Deshalb sollte die Beauftragung eines Rechtsanwaltes  so schnell wie möglich erfolgen, damit dieser sich unverzüglich bei der Versicherung melden und sie zur Regulierung auffordern kann.

Aber auch bei ungeklärter Schuldfrage ist es ratsam anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit berechtigte Schadenersatzansprüche nicht verloren gehen. Vielfach ist den Geschädigten nicht bekannt, was sie alles geltend machen können und welche Ansprüche ihnen zustehen.

Im Schadensfall können Sie uns schnell und unkompliziert per Email oder telefonisch erreichen. Sie können uns aber auch direkt elektronisch, z.B. über ihr Smartphone, über die Plattform www.schadenfix.de kontaktieren.

Wir übernehmen für Sie die Schadensabwicklung. Hierbei prüfen wir Art und Umfang ihrer Ansprüche und ermitteln den Schaden. Durch Einsatz modernste Technik sind wir in der Lage, mit den Versicherungsgesellschaften auf kurzem Wege zu kommunizieren. Dies spart Zeit und verhilft Ihnen schneller zu Ihrem Geld. Wir sorgen für  eine zügige Abwicklung. Selbstverständlich scheuen wir uns auch nicht, die Ansprüche unserer Mandanten gerichtlich durchzusetzen.

Unsere Tätigkeit umfasst auch die Vertretung in Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren. In diesem Bereich stellen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsmessungen die Klassiker schlechthin dar, wobei dem Betroffenen oft ein Fahrverbot droht. Aber auch in Verkehrsstrafsachen, etwa nach einer Trunkenheitsfahrt vertreten wir sie gerne.