Als Marken bezeichnet man Zeichen, Gestaltungsformen und Aufmachungen, die gemeinhin als „Logo“ Verwendung finden und dazu dienen, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens hervorzuheben und vom Wettbewerb abzugrenzen. Das Markenrecht erfasst den Schutz von Marken.
Markenfähig sind im Wesentlichen Wörter, Buchstaben- und Zahlenkombinationen, Abbildungen und grafische Gestaltungen. Derartige Marken sind schutzfähig, wenn sie eine abstrakte Unterscheidungskraft aufweisen. Wir beraten und unterstützen sie in allen markenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Markenanmeldungen, Markenrecherchen, in Widerspruchsverfahren vor den Markenämtern, Abmahnungen und Markenverletzungen.