Das Handelsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten. Es beinhaltet Vorschriften über die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu Dritten

Unsere Tätigkeit im Bereich des Handelsrechts umfasst insbesondere:

  • Firmenrechtliche Beratung
  • Handelsvertreterrecht
  • Recht der Vertragshändler
  • Prüfung und Erstellung von Vertriebsverträgen
  • Prüfung und Erstellung von Lieferverträgen
  • Prüfung und Erstellung von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen
  • Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 
  • Beratung bei der Übertragung eines Unternehmens
  • Rechtliche Due Dilligence bei Unternehmenskäufen 
  • Prüfung und Erstellung von Unternehmenskaufverträgen einschließlich der damit zusammenhängenden Verträge
  • Beratung und Gestaltung in Handelsregistersachen