Das Handelsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten. Es beinhaltet Vorschriften über die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu Dritten
Unsere Tätigkeit im Bereich des Handelsrechts umfasst insbesondere:
- Firmenrechtliche Beratung
- Handelsvertreterrecht
- Recht der Vertragshändler
- Prüfung und Erstellung von Vertriebsverträgen
- Prüfung und Erstellung von Lieferverträgen
- Prüfung und Erstellung von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen
- Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Beratung bei der Übertragung eines Unternehmens
- Rechtliche Due Dilligence bei Unternehmenskäufen
- Prüfung und Erstellung von Unternehmenskaufverträgen einschließlich der damit zusammenhängenden Verträge
- Beratung und Gestaltung in Handelsregistersachen