Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zu ihrer Gesellschaft.
Die Beratungstätigkeit von Alt. Kemmler. Kowalski. erfasst sämtliche Gesellschaftsformen:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Offene Handelsgesellschaft (oHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH & Co KG
- Aktiengesellschaft (AG)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Stiftung
- Genossenschaft
- Verein
Wir arbeiten in enger Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen, beraten und betreuen aber gleichermaßen auch Existenzgründer und Start-Ups. Wir unterstützen Gesellschafter und Gesellschaften etwa durch Beratung über Entscheidungen der Rechtsformwahl, durch Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages, einer Satzung, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Geschäftsordnungen und Beiratsordnungen oder durch die rechtliche Begleitung bei einer Unternehmensübernahme oder einem Unternehmensverkauf. Die Tätigkeit umfasst ebenso die Beratung bei Umstrukturierungen, Unternehmensverträgen, Satzungsänderungen, Verschmelzungen und Ausgliederungen oder Unternehmensnachfolge.
Um die betriebswirtschaftlichen Leistungen eines Unternehmens an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zu optimieren, kooperieren wir mit einem Netzwerk, das auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einschließt.