Das Kaufrecht ist ein eigenständiges, mittlerweile sehr wichtiges Rechtsgebiet, das uns im täglichen Leben ständig begegnet. Überall, wo Ware gegen Geld getauscht wird, sei es über die Ladentheke, beim Großhandel oder beim professionellen oder gelegentlichen Verkauf im Internet, findet Kaufrecht Anwendung.
Im Kaufrecht ist der Schutz des Verbrauchers als sehr wichtig und hoch eingestuft. Die Unternehmer und Verbraucher sollten in dieser Gemengelage sehr genau ihre Rechte und Pflichten kennen.
Zum Kaufrecht gehören neben Bestimmungen zur Mängelgewährleistung, zum Schadensersatz, zu den Widerrufs- und Rücktrittsrechten auch die Regeln zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage und das Regelwerk für Unternehmen beim Abschluss von Verträgen mit deren Kunden.
In diesen gesamten Teilbereichen können wir als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei kompetente Unterstützung bieten. Gerade im Hinblick auf die zunehmende Abwicklung von Kaufgeschäften über das Internet bedarf der Unternehmer aber auch der Kunde fundierte Beratung und Vertretung. Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Netz hält viele Fallstricke bereit. Umso wichtiger kann es sein, gerade im Vorfeld der Vertragsschlüsse im vertragsrechtlichen Bereich beim Aufsetzen oder Prüfen von Verträgen mit angegliederten AGB eine fachspezifische Beratung zu erhalten.
Zu den weiteren Arbeitsbereichen unserer Rechtsanwälte gehören auch die verschiedenen Vertragsarten aus dem Kaufrecht, namentlich der Fernabsatzvertrag, das Haustürgeschäft, der Versandkauf oder der Ratenkauf.