Auseinandersetzungen im Baurecht sind immer öfter von wirtschaftlichen Zwängen bestimmt. Zeit ist Geld. Bauvorhaben erfordern die Einhaltung von Terminen, Qualitätstandarts und Kosten. Sowohl für den Bauherrn als auch für die am Bau beteiligten Unternehmen, Handwerker, Architekten und Sonderfachleute ist es wichtig, rechtzeitig steuernden Einfluss auf den Bauablauf und den Baufortschritt zu nehmen, um eigene Ansprüche zu sichern oder unberechtigte Gegenansprüche abzuwehren. Dies beginnt bei Ausschreibung, Vergabe und Vertragsgestaltung und führt über Bauablauf, Abrechnung, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung bis hin zur Gewährleistung. Dabei ergeben sich Überschneidungen des Rechtsgebietes mit dem allgemeinen Vertragsrecht und dem Wirtschaftsrecht.

Unsere Kanzlei ist auf die umfassende und zielgerichtete Beratung und Vertretung von Bauunternehmen, Gewerkeunternehmen, Handwerkern, Architekten und Bauherren in Fragen des Baurechts ausgerichtet. Wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen und wehren unberechtigte Forderungen ab.