Stefan Kowalski erläutert:
„In einem Urteil des BGH aus dem Jahre 2015 wurde die verbraucherfreundliche Linie zur Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen bestätigt. Nach diesem Urteil können Lebens- und Rentenversicherungen, die in den Jahren zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, auch gegenwärtig noch rückabgewickelt werden. Eine derartige Rückabwicklung erfolgt über die Ausübung eines Widerrufrechtes. Die Folge davon ist, dass die eingezahlten monatlichen und jährlichen Beiträge zuzüglich angefallener Zinsen vom Versicherer zurückerstattet werden müssen. Grund für dieses Rückabwicklungsrecht war, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seitens der Versicherer unzureichende Widerrufs/Widerspruchs- und damit nicht rechtskonforme Rechtsbelehrungen an den Verbraucher erteilt wurden. Die Rechtsprechung des BGH und des Europäischen Gerichtshofes bestätigte vor allem die Möglichkeit, auch noch Jahre nach Vertragsschluss den Vertrag zu widerrufen.
Vor diesem Hintergrund hat nun die Nürnberger Lebensversicherung ihre Kunden angeschrieben, die in dem besagten Zeitraum Verträge abgeschlossen haben. In diesem aktuellen Anschreiben bezieht sich die Nürnberger Lebensversicherung auf die aktuelle BGH- und EuGH-Rechtsprechung und erteilt dem Versicherungsnehmer eine aktuelle, den gesetzlichen Anforderungen genügende Widerspruchsbelehrung. In einer solchen Widerspruchsbelehrung wird dem Kunden das Recht eingeräumt, binnen einer Frist von 14 Tagen den Widerspruch im Hinblick auf den Abschluss des Lebensversicherungsvertrages auszuüben. Lässt der Versicherungsnehmer diese erneute Widerspruchsfrist ab Zugang dieses aktuellen Schreibens verstreichen, wird es für den Versicherungsnehmer schwer, zu einem späteren Zeitpunkt den Vertrag rückabzuwickeln. Eine solche Argumentation ist durch die aktuelle Belehrung der Kunden ausgehebelt worden. Es ist somit denjenigen Kunden, die eine solche aktuelle Belehrung ihrer Lebens- und Rentenversicherung erhalten haben und die Verträge in der Zeit zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, zu raten, ihre Verträge überprüfen zu lassen und ggf. noch in der Frist zu widersprechen. Bei einem Widerspruch des Vertragsabschlusses kann es unter Umständen sein, dass ein Kunde aus der Ausübung dieses Widerspruchsrechtes höhere Beträge zurückerhält, als diejenigen, die von der Versicherung garantiert wurden.
Bekannt ist, dass derzeit Kunden der Nürnberger Versicherung mit einer fondsgebundenen Versicherung angeschrieben werden. Eine Überprüfung dieser Verträge sollte vor diesem Hintergrund schnellstmöglich angedacht werden.“
Bei weiteren Fragen können sich betroffene Versicherungskunden an die Rechtsanwaltskanzlei Alt . Kemmler . Kowalski Rechtsanwälte Kanzlei im Münsterfeld in Fulda wenden. Weitere Informationen unter www.ra-alt.de.