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Vorsorgeregelung
Durch Unfall, Krankheit, durch eine Behinderung oder aufgrund altersbedingter Schwächen kann jeder schnell in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten und Dinge des täglichen Lebens nicht mehr selbst organisieren und regeln kann. Wenn man auf fremde Hilfe angewiesen ist, gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen, die andere Menschen dann für den Betroffenen zu treffen haben. Hat man keine Vorsorge getroffen, setzt das Gericht im Bedarfsfall einen Betreuer ein, der dann diese Entscheidungen trifft. Dies kann, muss aber nicht zwingend eine Vertrauensperson aus dem persönlichen Umfeld sein. Oft wird eine völlig fremde Person zum Betreuer bestellt.
Damit Sie sicher sein können, dass in einer Situation der Hilflosigkeit und Hilfsbedürftigkeit eine vertraute Person an Ihrer Seite steht und Ihre Wünsche, Vorstellungen und Überzeugungen respektiert und diese möglichst umgesetzt werden, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.
Dies ist möglich durch die rechtlichen Instrumente der
- Vorsorgevollmacht,
- Betreuungsverfügung und
- Patientenverfügung.
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um Vorsorgeregelungen. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen individuelle, maßgeschneiderte und auf Ihre Wünsche und Vorstellungen angepasste Vorsorgeregelungen.
Inkasso-Service
Unter Inkasso versteht man den geschäftsmäßigen Einzug fremder Forderungen.
Wir übernehmen für Sie den Einzug Ihrer begründeten Forderungen in ganz Deutschland und im Ausland.
Vorteile :
- Unsere Kosten sind vom Schuldner zu tragen und damit erstattungsfähig.
- Der direkte Weg zu uns als Rechtsanwälten erspart unnötige Zeitverzögerungen bei der Durchsetzung Ihrer Forderung
- Es findet von Beginn an eine fundierte juristische Überprüfung der Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung statt
Dabei gehen wir folgt vor:
- Sie schicken uns Ihre Unterlagen( Vertrag, Rechnung, Mahnungen) zu Ihren Forderungen oder wir besprechen in einem persönlichen Termin Ihre Außenstände.
- Wir prüfen die rechtliche Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung.
- Wir Erstellen und Versenden sofort ein außergerichtliches Zahlungsaufforderungsschreiben an den Schuldner.
- Wir setzen Ihre Forderung bei Gericht bis zur Titulierung (Urteil) durch Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder Klage durch.
Unser Ziel ist eine schnelle Bearbeitung Ihrer Forderung.
- Wir beauftragen für Sie Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung Ihrer titulierten Forderung mit allen gesetzlichen Möglichkeiten und Sicherungsmitteln (z. B. vorläufiges Zahlungsverbot, Bauhandwerkersicherung).
- Wir ermitteln wichtige Daten zum Schuldner (Wohnsitz, Einkünfte, Gewerbe etc.) und holen so Schuldnerauskünfte ein.
- Wir melden Ihre Forderung bei Insolvenz des Schuldners an und prüfen, ob Geschäftsführer oder Gesellschafter des Schuldnerunternehmens persönlich für Ihre Forderung haften.
- Wir überwachen für Sie pünktliche Ratenzahlungen.
- Sollten Sie einen Schuldner im Ausland haben, können wir durch unser Auslandsinkasso Ihr Geld im jeweiligen Schuldnerland beitreiben
Kosten:
Grundsätzlich ist es so, dass der Schuldner die Kosten einer rechtsanwaltlichen Vertretung des Gläubigers tragen muss, da er sich in Zahlungsverzug befindet.
Somit machen wir die Ihnen entstehenden Kosten unserer Inanspruchnahme gegenüber dem Schuldner geltend.
Daneben besteht für Rechtsanwälte auch das Recht, deren außergerichtliche Kosten mit dem Mandanten zu verhandeln. Angelehnt an Ihre Forderung und den Aufwand zur Beitreibung der Forderung können wir sehr faire Konditionen anbieten. Bei längerer Zusammenarbeit finden wir auch mandantenorientierte Kostenlösungen.
Die gerichtlichen Rechtsanwaltskosten orientieren sich von Gesetzes wegen an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und der Rechtsanwalt ist verpflichtet, diese Kosten geltend zu machen. Diese Tatsache muss für Sie als Gläubiger einer Forderung jedoch kein Nachteil darstellen.
Bei einem erfolgreichen Prozess, muss der unterlegene Schuldner die Kosten des Rechtsstreits und damit auch die Kosten unserer Inanspruchnahme tragen.
Im Ergebnis erhalten Sie im Erfolgsfall unser anwaltliches Inkasso zum Nulltarif.
In dem Stadium der Zwangsvollstreckung sind unsere Kosten ebenso verhandelbar. In der Regel muss jedoch auch der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung tragen.
Rechtssicherer Internet-Shop
Sie sind Internet-Shop- Betreiber mit einem eigenen Shop im Netzt oder auf Ebay und sehen sich der Fülle von rechtlichen Anforderungen ausgesetzt.
Um der schnellen und sich entwickelnden Rechtslage im E- Commerce gerecht zu werden und der Gefahr von Abmahnungen vorzubeugen, bieten wir Ihnen an, Ihren Internet- Shop regelmäßig auf Rechtssicherheit zu überprüfen.
Im Bereich des eCommerces bieten wir Ihnen den besonderen Service der individuellen monatlichen Überprüfung ihres webshops an. Im Gegensatz zu Angeboten von Gütesiegeln haften wir für unsere Beratungsleistungen und bieten Ihnen eine individuelle Beratung.
Wir bieten Ihnen dabei:
- Schutz vor Abmahnungen
- Newsletter mit aktuellen Änderungen der rechtlichen Vorgaben und neuester Rechtsprechung
- umfassende Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Kennzeichnungsvorgaben
- umfassende Aufklärung über die Haftung für Web-Inhalte
- Überprüfung und Erstellung der Kaufabwicklung
- Überprüfung ihrer Webinhalte bezogen auf bereits abgegebene Unterlassungserklärungen
- Erstellung professioneller und speziell auf ihr Unternehmen bzw. das Ihrer Kunden abgestimmter AGBs
- Eine gewerbliche Internetpräsenz rechtssicher zu gestalten ist insbesondere für Online-Händler durch die in diesem Bereich geltenden unzähligen Gesetze und Verordnungen sowie der ausufernden Rechtsprechung unzumutbar schwer geworden.
- Wir unterstützen und begleiten sie daher bei der Planung, Ausführung und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben ihrer gewerblichen Internetpräsenz bzw. der Ihrer Kunden.