Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Schäden gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld schnell und erfolgreich durch.
Die Haftpflichtversicherer sind bisweilen geneigt, Schäden aus Verkehrsunfällen unberechtigt zu reduzieren. Hier bieten wir aktuelle Fachkenntnisse und jahrelange Erfahrung im Umgang mit gegnerischen Haftpflichtversicherungen.
Unsere Vorgehensweise:
Schadensaufnahme
Sie melden uns Ihren Schadenseintritt. Dies kann in schriftlicher oder telefonischer Form erfolgen. Gerne räumen wir Ihnen kurzfristig einen Besprechungstermin ein.
Geltendmachung des Schadens
Wenn nötig, vermitteln wir Ihnen einen Schadensgutachter.
Sollte bereits ein Schadensgutachten oder ein Kostenvoranschlag vorliegen, treten wir nach Prüfung der Rechtslage sofort an die gegnerische Versicherung heran, um Ihre Schadenspositionen geltend zu machen und durchzusetzen.
Zu diesen Schadenspositionen gehören u.a.
- Kosten der Erstellung eines Schadensgutachtens
- Reparaturkosten
- Die Wertminderung des Fahrzeugs
- Nutzungsentschädigung für die Zeit einer Reparatur oder Wiederbeschaffung
- Kosten eines Ersatzfahrzeuges
- Die Kosten entstandener Auslagen
- Standkosten bei einem Totalschaden
- Die Kosten der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, somit die Kosten unserer anwaltlichen Vertretung
- Beim Eintritt eines Personenschadens gilt es vor allem folgende Positionen geltend zu machen:
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Die Kosten von Heilbehandlungen
- Der sogenannte Haushaltsführungsschaden
- Bis zur vollständigen finanziellen Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls begleiten wir Sie.
- Wir versuchen, die Schadensabwicklung gegenüber der Versicherung zu beschleunigen.
Weitere Abwicklung
Bis zur vollständigen finanziellen Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls begleiten wir Sie. Wir versuchen, die Schadensabwicklung gegenüber der Versicherung zu beschleunigen.