Durch Unfall, Krankheit, durch eine Behinderung oder aufgrund altersbedingter Schwächen kann jeder schnell in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten und Dinge des täglichen Lebens nicht mehr selbst organisieren und regeln kann. Wenn man auf fremde Hilfe angewiesen ist, gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen, die andere Menschen dann für den Betroffenen zu treffen haben. Hat man keine Vorsorge getroffen, setzt das Gericht im Bedarfsfall einen Betreuer ein, der dann diese Entscheidungen trifft. Dies kann, muss aber nicht zwingend eine Vertrauensperson aus dem persönlichen Umfeld sein. Oft wird eine völlig fremde Person zum Betreuer bestellt.

Damit Sie sicher sein können, dass in einer Situation der Hilflosigkeit und Hilfsbedürftigkeit eine vertraute Person an Ihrer Seite steht und Ihre Wünsche, Vorstellungen und Überzeugungen respektiert und diese möglichst umgesetzt werden, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.

Dies ist möglich durch die rechtlichen Instrumente der

  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.

Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um Vorsorgeregelungen. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen individuelle, maßgeschneiderte und auf Ihre Wünsche und Vorstellungen angepasste Vorsorgeregelungen.