Unter Inkasso versteht man den geschäftsmäßigen Einzug fremder Forderungen.
Wir übernehmen für Sie den Einzug Ihrer begründeten Forderungen in ganz Deutschland und im Ausland.

Vorteile :

  • Unsere Kosten sind vom Schuldner zu tragen und damit erstattungsfähig.
  • Der direkte Weg zu uns als Rechtsanwälten erspart unnötige Zeitverzögerungen bei der Durchsetzung Ihrer Forderung
  • Es findet von Beginn an eine fundierte juristische Überprüfung der Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung statt

Dabei gehen wir folgt vor:

  • Sie schicken uns Ihre Unterlagen( Vertrag, Rechnung, Mahnungen) zu Ihren Forderungen oder wir besprechen in einem persönlichen Termin Ihre Außenstände.
  •  Wir prüfen die rechtliche Durchsetzbarkeit Ihrer Forderung.
  • Wir Erstellen und Versenden sofort ein außergerichtliches Zahlungsaufforderungsschreiben an den Schuldner.
  • Wir setzen Ihre Forderung bei Gericht bis zur Titulierung (Urteil) durch Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder Klage durch.

Unser Ziel ist eine schnelle Bearbeitung Ihrer Forderung.

  • Wir beauftragen für Sie Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung Ihrer titulierten Forderung mit allen gesetzlichen Möglichkeiten und Sicherungsmitteln (z. B. vorläufiges Zahlungsverbot, Bauhandwerkersicherung).
  • Wir ermitteln wichtige Daten zum Schuldner (Wohnsitz, Einkünfte, Gewerbe etc.) und holen so Schuldnerauskünfte ein.
  • Wir melden Ihre Forderung bei Insolvenz des Schuldners an und prüfen, ob Geschäftsführer oder Gesellschafter des Schuldnerunternehmens persönlich für Ihre Forderung haften.
  • Wir überwachen für Sie pünktliche Ratenzahlungen.
  • Sollten Sie einen Schuldner im Ausland haben, können wir durch unser Auslandsinkasso Ihr Geld im jeweiligen Schuldnerland beitreiben

Kosten:

Grundsätzlich ist es so, dass der Schuldner die Kosten einer rechtsanwaltlichen Vertretung des Gläubigers tragen muss, da er sich in Zahlungsverzug befindet.
Somit machen wir die Ihnen entstehenden Kosten unserer Inanspruchnahme gegenüber dem Schuldner geltend.

Daneben besteht für Rechtsanwälte auch das Recht, deren außergerichtliche Kosten mit dem Mandanten zu verhandeln. Angelehnt an Ihre Forderung und den Aufwand zur Beitreibung der Forderung können wir sehr faire Konditionen anbieten. Bei längerer Zusammenarbeit finden wir auch mandantenorientierte Kostenlösungen.

Die gerichtlichen Rechtsanwaltskosten orientieren sich von Gesetzes wegen an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und der Rechtsanwalt ist verpflichtet, diese Kosten geltend zu machen. Diese Tatsache muss für Sie als Gläubiger einer Forderung jedoch kein Nachteil darstellen.
Bei einem erfolgreichen Prozess, muss der unterlegene Schuldner die Kosten des Rechtsstreits und damit auch die Kosten unserer Inanspruchnahme tragen.

Im Ergebnis erhalten Sie im Erfolgsfall unser anwaltliches Inkasso zum Nulltarif.

In dem Stadium der Zwangsvollstreckung sind unsere Kosten ebenso verhandelbar. In der Regel muss jedoch auch der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung tragen.