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Handelsrecht

Das Handelsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten. Es beinhaltet Vorschriften über die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu Dritten. Darüber hinaus enthalten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für Kaufleute. Wir vertreten und beraten Unternehmen und Kaufleute z.B. bei der Gestaltung von Kauf-, Lizenz-, Leasing- und sonstigen Verträgen aus dem Bereich des Handelsrechts. Hierzu gehört auch die Ausarbeitung und Gestaltung von Allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen