Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zu ihrer Gesellschaft. Unsere Beratungstätigkeit erfasst sämtliche Gesellschaftsformen, von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Kommanditgesellschaft (KG), der Offenen Handelsgesellschaft (oHG) über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Unternehmergesellschaft (UG) und Aktiengesellschaft (AG) bis hin zum Verein bzw. einer Genossenschaft. Die Tätigkeit umfasst auch die Beratung bei Umstrukturierungen, Unternehmensverträgen, Satzungsänderungen, Verschmelzungen und Ausgliederungen. Wir unterstützen Gesellschafter und Gesellschaften etwa durch Beratung über Entscheidungen der Rechtsformwahl, durch Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages, einer Satzung, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Geschäftsordnungen und Beiratsordnungen oder durch die rechtliche Begleitung bei einer Unternehmensübernahme oder einem Unternehmensverkauf. Um die betriebswirtschaftlichen Leistungen eines Unternehmens an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zu optimieren, kooperieren wir mit einem Netzwerk, das auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einschließt.