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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Interessenvertretung in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir beraten und vertreten Sie bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, etwa durch Prüfung und Ausarbeitung von Dienst – und Arbeitsverträgen, im Verlauf bestehender Arbeitsverhältnisse, aber auch im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.