01
02
Wirtschaftsrecht
Als Wirtschaftsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Rechtsnormen durch die auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten eingewirkt wird. Das Wirtschaftsrecht setzt sich aus den Teilbereichen Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Wirtschaftsprivatrecht zusammen. Wir arbeiten mit einem Schwerpunkt im Bereich des sogenannten Wirtschaftsprivatrechts. Das Wirtschaftsprivatrecht beschäftigt sich im Wesentlichen mit dem Güter- Waren und Dienstleistungsverkehr im täglichen Geschäftsleben.