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Verkehrsrecht

Ein Unfall ist nach der von Gerichten entwickelten Definition ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf ein Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen können sie sich als Geschädigter sofort und ohne Zögern an einen Rechtsanwalt wenden, die Anwaltskosten sind dabei Teil des Schadenersatzanspruches und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Aber auch bei ungeklärter Schuldfrage ist es ratsam anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit berechtigte Schadenersatzansprüche nicht verloren gehen. Vielfach ist den Geschädigten auch nicht bekannt, was sie alles geltend machen können und welche Ansprüche ihnen zustehen.

Wir übernehmen für Sie die Schadensabwicklung. Hierbei prüfen wir Art und Umfang ihrer Ansprüche und ermitteln den Schaden. Durch Einsatz modernste Technik sind wir in der Lage, etwa per Internet mit den in Deutschland tätigen Versicherungsgesellschaften auf kurzem Wege zu kommunizieren. Dies spart Zeit und verhilft Ihnen schneller zu Ihrem Geld. Wir sorgen für eine zügige Abwicklung. Selbstverständlich scheuen wir uns auch nicht, die Ansprüche unserer Mandanten gerichtlich durchzusetzen.

Unsere Tätigkeit umfasst auch die Vertretung in Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren. In diesem Bereich stellen Geschwindigkeitsüberschreitungen und sog Abstandsmessungen die Klassiker schlechthin dar, wobei dem Betroffenen oft ein Fahrverbot droht. Aber auch in Verkehrsstrafsachen, etwa nach einer Trunkenheitsfahrt vertreten wir sie gerne.